Im Entscheidungskomitee arbeiten alle Vorstände, sowie ordentliche aktive Vereinsmitglieder. Vereinsmitglieder müssen hierzu beim bestehenden EG einen Antrag zur Stimmberechtigung stellen.
Im EG werden alle, die Schulgründung betreffenden Entscheidungen gefällt.
Innerhalb des Entscheidungsgremiums werden nötige Projekte und Aufgaben definiert und an Projektgruppen und Zuständige verteilt.
Arbeitsergebnisse aus den Projektgruppen werden im EG zusammengeführt, diskutiert, bestätigt und/oder abgestimmt.
Für verlaufende Aufgaben werden vom EG Zuständige benannt. Das EG hat auch bei den Arbeitsausführungen der Zuständigen die Entscheidungsbefugnis.
Die Arbeitstreffen finden im allgemeinen vierzehntägig statt, Vereinsmitglieder dürfen der Sitzung beiwohnen, wenn das EG nichts anderes beschließt.